Kinder in Sachsen
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Sag, was du denkst

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Dein Recht auf Meinungsfreiheit

Jedes Kind hat das Recht, seine eigene Meinung zu äußern und zu verbreiten. In jeder Form. Solange niemandem damit geschadet wird! Mündlich oder schriftlich. Unter Freunden und in der Öffentlichkeit. Gemalt, gesungen, getanzt oder wie auch immer. Das heißt: Man darf niemanden beleidigen oder zu Straftaten aufrufen.
Mit dem Recht auf Meinungsfreiheit sind zwei wichtige Dinge verbunden: 1. Jedes Kind darf seine eigene Meinung vertreten. 2. Jedes Kind muss auch die Möglichkeit dazu haben. Das bedeutet, es muss freien Zugang zu Informationen und Gedanken haben, um sich auch eine eigene Meinung bilden zu können.

 

Dein Recht auf Glaubens- und Religionsfreiheit

Gibt es einen Gott oder eher nicht? Ist er eine Frau, ein Mann oder etwas ganz anderes? Dazu darfst du dir deine eigene Meinung bilden und dies auch öffentlich sagen. Das Recht auf Religionsfreiheit gibt es heute zum Glück in vielen Ländern, aber längst noch nicht überall auf der Welt. In Deutschland wurde es als so wichtig eingeschätzt, dass es im Grundgesetz aufgeschrieben wurde. Das Grundgesetz ist sozusagen das erste Gesetz. Darin stehen deine Rechte. Alle anderen Gesetze müssen sich danach richten.

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